Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Geschäftspartner der Firma Fuego Sport

 I. Name und Anschrift des verantwortlichen

Fuego Sport
Im Hirschtal 5
89555 Steinheim
Deutschland
Tel.: 07329918191-1
E-Mail: info@fuegosport.de
Website: www.fuegos.eu

Die Firma Fuego Sport wird hier unter anderem als Fuego Sport, Fuegos, Fuego genannt und gibt sich in seine
Funktion als Geschäftstätiger
• Entwickler-
• Designer-
• Hersteller- und
• Vertriebspartner, anzuerkennen.
• Hauptkern unserer Tätigkeit ist die Entwicklung, Design und Herstellung von Produktlösungen aus
Hightech Textilien und diverse Komponenten. Outdoor Equipment und Personal-Arbeitsausrüstung (PAA) so wie am Körper angezogene Tragesysteme sind eine unserer Hauptpunkte. Ebenso spezielle Lösungen für die Industrie (Konzept 4.0), Ämter, Institutionen, Umwelt, Weltraum und Defence. Ausschlaggebend für jeden Vertrag ist der Gegenstand des Vertrages selbst. Dieser wird im jeweiligen Dokument des Geschäftsvorgangs ausführlich auf seine Beschaffenheit, Güte, quantitative und zeitliche Anforderungen beschrieben wie:
Angebote, Bestellungen, Auftragsbestätigungen, etc. Wichtig hierfür sind die Geschäftsbedingungen allgemein (Fuegos AGB, in alle Auftragsdokumentationen am Ende hin zugewiesen) und spezifisch für einzelne Fälle eigens festgelegt. Insbesondere hierfür die Liefer- und Zahlungsbedingungen und dessen Erfüllung seitens Fuegos und des Kunden

 

II. Bestandteile der Geschäftsbedingungen

§ 1.

Fuego Sport verpflichtet sich, als ordentlicher Kaufmann all die aus den eingegangenen Verträgen resultierenden Verpflichtungen in vollem Umfang wie vereinbart einzugehen und zu erfüllen unter der Voraussetzung, dass seine Rechte und Geschäftsbedingungen in vollem Umfang respektiert werden.

 

§ 2.

Die Kunden von Fuego Sport gehen mit uns eine Geschäftsbeziehung als Kaufleute – juristische/natürliche Person – in voller Konkordanz sowie im Rahmen der geltenden Gesetze ein. In allererster Stelle der Bundesrepublik Deutschland und die der Europäischen Union (im folgenden BRD und EU genannt).

 

§ 3.

Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen wie beschrieben nicht nach, wird Fuego Sport versuchen den Geschäftsvorgang zugunsten beider Parteien zum Abschluss zu führen. Ist dies nicht möglich, allen voran mangels Kooperation und Willen seitens des Kunden, sieht sich Fuego in der Notwendigkeit, die daraus folgenden Schäden zu minimieren. Auch wenn dies zur Folge hat, dass es zu Fuegos Gunsten ist, soweit es das Gesetz zulässt.

§ 4.

Sollte aus unberechtigtem Grund eines bereits zugestimmten Auftrags vonseiten des Kunden nicht mehr erfüllt werden können, so steht Fuego Sport Schadensersatz in vollem Umfang der bereits geleisteten Arbeit und Aufwendungen sowie aller Art Investitionen zu und zusätzlich eine Entschädigung auf Basis einer Schätzung des entgangenen Gewinns.

§ 5.

Wie in § 4. beschrieben, trifft im besonderen Aufträge, welche in bestimmte Zeiträumen festgelegt werden (auch Rahmenaufträge genannt). Bei diesen Verträgen ist die Abnahmemenge/Mindestwert im Vorfeld festgelegt. Sollte diese nicht abgerufen oder eine Lieferung unberechtigt nicht angenommen werden, ist am Ende der festgelegten  Laufzeit/Zeitraum der Mindestauftragswert im vollen Umfang zu entrichten.

§ 6.

Der Kunde ist verpflichtet, die Prototypen bzw. Produkte/Produktmuster vor dem endgültigen Exemplar bzw. Lieferung, ausgiebig in alle für das Produkt relevanten bis irrelevanten Aspekte und Funktionen zu testen. Insbesondere alles was:
• Design,
• Funktion,
• Zweckmäßigkeit der Materialien,
• Form,
• Komponente und dessen Anordnung usw.
betrifft, freizugeben/zuzustimmen. Dies geschieht durch explizite Form oder durch implizite, tazite Akzeptanz wie z.B. schriftliche oder mündliche Bestellung, Zahlung, Annahme der Auftragsbestätigung bzw. nicht Ablehnung nach 10 Tagen der Bekanntmachung (auch durch E-Mail). Etwaige Reklamationen nach der Zustimmung bzw. Akzeptanz werden hierdurch nichtig.

§ 7.

Sie erhalten ein Prototyp bzw. Produkt entwickelt für die Anforderungen welche die Funktionen des Systems vollständig oder technisch bedingt im größten Teil erfüllen. Fuego strebt diesem gerecht zu werden und wenn möglich darüber hinaus durch Änderungen zu verbessern. Dies wird angestrebt, um ausschließlich dem Wohl des Kunden, der Produktanwendung und schließlich die des Endverbrauchers gerecht zu werden. Insofern hat der Kunde diese Veränderungen im Laufe des Vertrages, bzw. der Geschäftsbeziehung zu akzeptieren, soweit
dies den Preis des Produkts nicht oder nicht wesentlich beeinflusst. Ab einer wesentlichen Beeinflussung ist dies mit dem Kunden zu vereinbaren.

§ 8.

Der Kunde ist dem Know-how von Fuego gegenüber (so weit nicht öffentlich bekannt) auf Geheimhaltung verpflichtet bzw. verpflichtet sich:
• die Entwicklungen unserer Firma zu respektieren,
• nicht selbst oder durch Dritten herstellen zu lassen,
• damit zu handeln oder verkaufen in Form von Know-how, Design, Ideen oder Produkten.
Dafür ist es notwendig ein Entwicklungsauftrag in gesonderter Art zu vereinbaren. Dieser beläuft sich anfänglich ab einem pauschalen Wert von ca. € 5.000,00 netto, soweit nichts anderes vereinbart wurde.

§ 9.

Bei Entwicklungsaufträgen werden geleistete Entwicklungszahlungen weder mit daraus resultierenden Aufträgen abgerechnet, noch in einer anderen Art und Weise zurückerstattet, soweit der Kunde ein zweck-funktionstüchtigen Prototypen erhalten hat.

§ 10.

Alle Entwicklungen sind in ihrem Basiskonzept aus Fuego Sport eigenen Entwicklungen. Daher kann es sein, dass es Ähnlichkeit im Design mit anderen Produkten von Fuego geben kann. Die geleistete Zahlung versteht sich unter diesem Aspekt als eine Gebühr zur Nutzung dieser Produkte und nicht als eine ausschließliche Lizenz.

§ 11.

Eventuelle Rechte von Dritten am Design und technischen Entwicklungsstand unserer Produkte sind nicht in vollen Umfang geprüft. Hierfür trägt der Kunde die Verantwortung Dritten gegenüber.

§ 12.

Fuego Sport geht davon aus, dass alle Gegenstände, mechanisch, elektronisch oder elektromagnetisch betriebener Geräte und anderer Art, welche in unseren Tragesystemen integriert werden, die dafür vorgesehenen rechtlichen – bzw. Sicherheitsstandards Deutschlands und der EU pflichtig sowie relevant sind, zu erfüllen. Zudem dürfen diese in keiner Form den Nutzer und anderen Personen Schaden zufügen. Es wird erinnert, dass in dieser Hinsicht unseren Kunden die Pflicht und Verantwortung darüber voll zu tragen haben.

§ 13.

Der Kunde (wie in Punkt 6.) ist bei Entwicklungsaufträge verpflichtet, die Prototypen vor dem endgültigen Produktionsexemplar, ausgiebig in alle für das Produkt relevanten und irrelevanten Aspekte und Funktionen zu testen, insbesondere hinsichtlich der Sicherheit und Gesundheit den Endverbrauchern gegenüber betreffend. Etwaige Reklamationen nach der endgültigen Prototyp-Herstellung bzw. Produktlieferung werden hierdurch nichtig.

§ 14.

Fuegos Produkte, Garantie:
a. Fuegos Produkte sind in der Regel in Deutschland hergestellt J.e nach Größe/Aufwand einer Serienfertigung könnte es sein, dass wir sie außerhalb Deutschlands produzieren. In diesen Sonderfällen machen wir unsere Kunden darauf aufmerksam.
b. Alle Textilkomponenten haben in der Regel den Öko-Tex Standard. Außer Zweck notwendige Textilien mit Sonderveredelungen, etc. In diesen Sonderfällen machen wir unsere Kunden darauf aufmerksam. Außerdem erhalten Sie
c. 2 Jahre Garantie auf Materialien und Verarbeitung für den beschriebenen Einsatzzweck und Nutzerkreis bei sachgemäßem Gebrauch.

§ 15.

Fuego Sport behält sich das Recht vor, bei Lieferungen frühzeitig zu liefern. D. h. vor gesicherten bzw.
festgelegten Liefertermin.
• Fuegos Lieferungen (Menge, zugesicherte Qualität, Termingenrecht) sind mit den Bedürfnissen der Kunden eng gekoppelt und werden zu 100 % erfüllt, dies ist für uns ein Kompromiss.
• Bei Bestellungen ist es deshalb notwendig, dass unsere Kunden die Entwicklungs- und Produktionszeiten achten
• und uns so viel Aufmerksamkeit und Zeit widmen wie der Auftrag es erfordert, insbesondere bei Entwicklungsaufträgen.
• Geschieht dies nicht, können wir diesen Kompromiss nicht gerecht werden. Um dennoch würden wir versuchen es zu schaffen. Allerdings nicht ohne Mehrkosten. Dies betrifft besonders die Entwicklungsaufträge.

§ 16.

Für den Bereich Luft- und Weltraumfahrt gelten gesonderte Vereinbarungen (AGB´s). Der Kunde ist verpflichtet, die Nutzung unserer Produkte in dieser Hinsicht kenntlich sowie bekannt zu machen.

§ 17.

Für den Bereich Verteidigung und Innere Sicherheit gelten gesonderte, strengere, nach dem vollen Umfang der aktuellsten Fassung verabschiedete und zu verabschiedenden Gesetze, Verordnungen, sowie Beschlüsse und Resolutionen der BRD und EU genauso wie Beschlüsse und Resolutionen – den Fall betreffend – der Vereinten Nationen, in seiner aktuellsten Fassung.
• Der Kunde ist verpflichtet uns die Nutzung unsere Artikel in dieser Hinsicht bekannt zu machen. Hier obliegt allein in der Entscheidung Fuegos die Durchsetzung und Weiterführung des Geschäftsvorgangs oder die Ablehnung teils oder ganz des selbigen
• falls es sich nicht im Vorfeld bereits um ein Defence-Auftrag handelt oder
• die dafür notwendige Bedingungen erfüllt oder verletzt werden.

§ 18.

Wird oder wurde wie in § 17. beschrieben Fuego nicht im Vorfeld in Kenntnis gesetzt, gilt: Produkte von Fuego Sport sind ausschließlich für friedliche, reine Verteidigungsecke zu verwenden und sollen damit dem Schutz und dem Allgemeinwohl dienen. Der Einsatz bzw. die Nutzung unserer entwickelten Produkte für militärische oder ähnliche Absichten mit Folge der offensiven Verletzung von Personen ist untersagt. Wird trotzdem widerrechtlich gehandelt, geschieht dies ohne unsere Einwilligung und der Kunde trägt die volle Verantwortung.

§ 19.

Für Marketing Zwecke verwendet Fuego Sport hin und wieder Informationen über Kunden, Zulieferer oder Partner. Diese können unter gegebenen Umständen veröffentlicht werden (Homepage Kooperationspartner Information und Links zu Partner Homepage für eine bessere Zusammenarbeit und Wirkung unserer gemeinsamen geschäftlichen Bemühungen). Dies geschieht nur mit Einverständniserklärung unserer Geschäftspartner. Des Weiteren sind wir nicht interessiert Daten zu sammeln, diese auszuwerten oder Dritten
weiter zu Marketingzwecke oder des Gleichen zu überlassen. Und wenn es geschieht, lediglich in minimalem Ausmaß. Vor allem durch den Einsatz von Programme und Apps für Homepages, Warenkörbe und andere Verarbeitungsprogramme, die nicht unsere sind, sondern die wir wie jede andere Geschäftsleute einsetzen müssen. In allen Fällen sind bestrebt es auf ein minimales Niveau zu halten oder entsprechend der gesetzlichen Rahmen.

§ 20.

Fuego Sport strebt ausschließlich Geschäftsbeziehungen aufgebaut auf
• Vertrauen,
• Kooperation,
• Fairness und
• respektvollem gegenseitigem Umgang mit Rechten und Verpflichtungen, welche sich aus dem Vertrag und Geschäftsbedingungen so wie Abmachungen im Laufe der Geschäftsbeziehungen ergeben und entwickeln (mündlich oder schriftlich).
• Hier spielt das gegebene Wort und seine Gültigkeit eine wichtige Rolle, um Arbeitsvorgänge zu vereinfachen, Arbeitszeit und Bürokratie zu sparen. Aber allen voran: Weil es ein einwandfreies Gefühl ist, sich auf das Ehrenwort des Partners noch verlassen zu können.

§ 21.

Die Verletzung einer dieser Bausteine kann zum unmittelbaren, unweigerlichen Abbruch der Beziehungen seitens Fuego Sport nach der Erfüllung der, falls vorhandenen schwebenden, gesetzlichen Verpflichtungen dem Kunden gegenüber führen.
• Deshalb ist es auch in Fuegos Sinne, dass diese AGB´s die Zustimmung unserer Kunden gewinnt, in denen auch sein Interesse hier vertreten findet. Deshalb
• sind wir gewillt, insofern es uns möglich ist, die Wünsche und Bedürfnisse unserer Kunden hier anzupassen und niederzuschreiben. Falls es so wäre, bitten wir unsere Geschäftspartner es uns mitzuteilen.
• Sollte diese AGB-Fassung nicht innerhalb von 10 Tage schriftlich widersprochen werden, gilt sie als zufriedenstellend angenommen.

§ 22.

Im Übrigen gelten die Gesetze des HGB´s und BGB´s und all jene, die der Fall betreffen. Vorrang haben hier die Gesetze der BRD und EU.

Daten und Informationen der Vertragspartner werden gemäß gültiger Datenschutzgesetze behandelt. Wir sind bemüht keine Daten zu sammeln und die so weitgehend wie möglich zu schützen und überhaupt nicht an Dritten weiterzugeben, außer ist es uns gesetzlich vorgeschrieben oder dient zu Abwicklung des Vertrages/Geschäftsvorgang. Siehe auch Punkt 19.
Änderungen (Zustimmungs- und Mitteilungspflichtig) vorbehalten.


Fassung: 11.2019
AGB Fuego Sport, Inh. Jethroe Chavarría. Im Hirschtal 5 89555 Steinheim

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